Was ist die Bildungsprämie?
Im Dezember 2008 führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein neues Finanzierungsmodell ein, das Erwerbstätige mit geringerem Einkommen bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt.
Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für das berufliche Weiterkommen wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers.
Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für Ihre Weiterbildung, maximal 500 Euro.
Er kann ein Mal pro Kalenderjahr ausgestellt werden.
Wer kann einen Prämiengutschein erhalten?
Einen Prämiengutschein kannst du erhalten, wenn
- du durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig bist oder dich in Eltern- oder Pflegezeit befindest,
- du über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügst,
- du im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhalten hast
- du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder in Deutschland arbeiten darfst.
BAFA-Förderung
Die Auswirkungen des Coronavirus haben Deutschland in einem Maß getroffen, auf das sich keiner vorbereiten konnte. Die wirtschaftlichen Folgen sind unter anderem Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Produktionen, Wegfall von Kunden, verkürzte Öffnungszeiten oder gar Schließungen von Unternehmen. Diesen negativen Auswirkungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe und Soloselbständige gilt es entgegenzutreten.
Wir können Ihnen hierzu vielfältig Hilfestellung geben, ob Sie neue Geschäftsfelder suchen, Ihre Geschäfte umstellen/digitalisieren sollten oder aber auch wie Sie Ihre Liquidität wiederherstellen.
Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 %, maximal jedoch 3.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Bitte kontaktieren Sie uns. In einem ausführlichen Erstgespräch definieren wir die Ziele, die Vorgehensweise und den zeitlichen Rahmen. Eine ausführliche IST-Analyse Ihres Unternehmens ist für uns selbstverständlich, damit wir Sie gut durch und gestärkt aus der Krise führen können.
Wie Du 100 % Coaching zu 50 % finanzieren lässt!
1. Finanzielle Förderung von Beratung und Coaching
Die Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an:
- Jungunternehmen: an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind. Für junge Unternehmen ist vor der Antragstellung ein kostenfreies Informationsgespräch bei einem Regionalpartner des BAFA zu führen.
- Bestandsunternehmen: Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung.
- Unternehmen in Schwierigkeiten: Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter.
2. Zielgruppen der Förderprogramme
Zielgruppen der Beratungsförderung mit dem Förderprogramm der BAFA sind Freiberufler und KMUs aus Industrie, Handwerk und Handel.
- Gründer, die Know how in den Bereichen Marketing, Positionierung, Finanzierung, Rekrutierung etc. benötigen.
- UnternehmerInnen, die wachsen wollen und dafür nicht nur „im“ Unternehmen arbeiten, sondern auch „am“ Unternehmen, um auf der strategischen Ebene das operative Tagesgeschäft zu optimieren. Dabei geht es um Effizienzsteigerung durch Optimierung und um Umsatzsteigerung durch Skalierung, das heißt die Hebel, mit denen Umsatz und Gewinn gesteigert werden.
- UnternehmerInnen in Schwierigkeiten, die mit externer Expertise die bestehenden Strukturen analysieren und eine Strategie entwickeln wollen, um ihr Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen.
3. Förderhöhe der Unternehmensberatung
Die individuelle Förderhöhe hängt vom Standort und von der aktuellen Lage des Unternehmens ab.
- Jungunternehmen: Bemessungsgrundlage 4.000,00 €, 50% alte Bundesländer, 80% neue Bundesländer, maximaler Zuschuss 2.000,00-3.200,00 € pro Beratung
- Bestandsunternehmen: Bemessungsgrundlage 3.000,00 €, 50% alte Bundesländer, 80% neue Bundesländer, maximaler Zuschuss 1.500,00-2.400,00 € pro Beratung
- Unternehmen in Schwierigkeiten: Bemessungsgrundlage 3.000,00 €, 90% Zuschuss 2.700,00 € pro Beratung
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